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Vorteile für Versicherungsunternehmen

Privatkunden

Die Kfz-Versicherer haben in hohem Maße in den letzten Jahren rechnerisch nicht belegbare Tarifnachlässe gewährt für Tatbestände, die auf das Wagnis wenig oder gar keinen Einfluss hatten. Ein Beispiel für ein solches "weiches" Rabattkriterium ist die im Antrag enthaltene Frage nach der Existenz einer Garage, deren positive Beantwortung einen Tarifnachlass nach sich zieht. Bei einem eintrittspflichtigen Schadensereignis ist dann die Frage, ob die Garage auch tatsächlich durch das versicherte Fahrzeug genutzt, oder es auf der Straße abgestellt wird, irrelevant. Es wird ungeachtet der tatsächlichen Nutzung der volle Betrag ausgekehrt.

Mit EAS-Unfallkamera ist ein effektiver Nutzen für den Versicherer vorhanden. Einsparungspotentiale ergeben sich aus den drastisch verkürzten Schadensbearbeitungszeiten von der Meldung bis zur Entschädigungszahlung. In vielen Fällen sind Zeugenaussagen, das kostenintensive Anfordern von Ermittlungsakten und die gerichtliche Auseinandersetzung nicht mehr notwendig.

Diesen Kostenvorteil können Versicherer in Form von Rabatten an den Kunden weitergeben. Bereits jetzt gewähren deutsche Versicherer im Wege der Einzelvereinbarung bis zu 20% Nachlaß bei nachgewiesenem Einbau unserer Geräte. Ein Sondertarif für Fahrzeuge, die mit EAS-Unfallkamera ausgerüstet sind, ist derzeit bei den Marktführern in Arbeit. Bitte fragen Sie bei uns nach, wenn Ihr Versicherer einen Sondernachlass nicht gewähren sollte.


Gewerbliche Kunden mit Fahrzeugflotten

Ab einer Unfallhäufigkeit von 1,0 pro Jahr und Fahrzeug bezeichnet eine Versicherungsgesellschaft solche versicherten Risiken als sogenannte "schwere Wagnisse" oder gegebenenfalls auch "unerwünschte Wagnisse". Die Kfz-Versicherer beobachten sehr genau die entsprechenden Schadensverläufe und trennen sich rigoros von Versicherungsnehmern, bei denen die Schadensquote netto 70% übersteigt. Viele Versicherer haben für die meisten Wagnisse im gewerblichen Flottenbereich ein komplettes Annahmeverbot verhängt, weil dieses Geschäft den Ertrag sehr negativ beeinflussen kann.

Nach Erkenntnissen des GDV (Gesamtverband der Versicherer) sind die Hauptursachen überhöhte Geschwindigkeit, achtloser Umgang mit den Fahrzeugen, weil sie nicht dem jeweiligen Fahrer gehören, und rücksichtslose Fahrweise aufgrund der Tatsache, dass der Nachweis in der Regel nicht geführt werden kann. Im Bereich der Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge kommen noch Betrugstatbestände hinzu. EAS-Unfallkamera wirkt durch seinen Präventionseffekt bereits vor Eintritt des Schadensereignisses und führt zu nachweisbarer Senkung sowohl der Schadenshäufigkeit, als auch der individuellen Schadenshöhe. Ein Pilotversuch erbrachte die folgenden Erkenntnisse und Nachweise anhand einer 5-jährigen Betrachtung.


Amortisationsbeispiel

400 Funkstreifenwagen der Direktion 2 der Berliner Polizei wurden, mangels eines anderen Gerätes, mit einem technisch unterlegenen Gerät ausgerüstet. Die Beamten wurden über die Existenz des Gerätes in diesen Fahrzeugen informiert.

Es war sofort nach Installation, offensichtlich durch die präventive Wirkung, ein Rückgang der Unfallhäufigkeit um 32 % zu verzeichnen. Diese Reduzierung hielt bis zum letzten Jahr der 5-jährigen statistischen Erhebung an.

Die durchschnittliche Schadenshöhe pro Unfall betrug im Jahr unmittelbar vor der Installation 600,- €, die Unfallhäufigkeit betrug bis zu diesem Zeitpunkt 2,75 pro Jahr und Fahrzeug, was eine Gesamtunfallanzahl von 1100 ergibt. Daraus folgte ein Gesamt-Kostenaufwand für Unfälle in Höhe von 660.000 € pro Jahr innerhalb des untersuchten Fahrzeugkreises.

Nach Installation des Gerätes reduzierte sich die Unfallhäufigkeit sofort auf 750 Unfälle im Jahr. Diese Zahl wurde bis zum Ende der Erhebung beibehalten.

350 Unfälle pro Jahr konnten vermieden werden. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von 210.000 €. Bereits nach nur 9 Monaten hatte sich die Investition in das Gerät nur bei Betrachtung der reinen Präventionswirkung amortisiert.

 

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